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BGH, 05.10.1988 - 2 ARs 463/88 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Befasstsein eines Gerichts mit einer Sache, wenn ein Antrag bei einem anderen Gericht eingeht, das für die Entscheidung zuständig sein kann
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 08.07.1975 - 2 ARs 181/75
Anforderungen an die Entscheidung über die Aussetzung der Vollstreckung des …
Auszug aus BGH, 05.10.1988 - 2 ARs 463/88
An der Zuständigkeit des Landgerichts Bochum hat sich nichts dadurch geändert, daß der Verurteilte am 20. Juli 1988, also nach Antragstellung, in die zum Bezirk des Landgerichts Krefeld gehörende Justizvollzugsanstalt Willich verlegt worden ist (BGHSt 26, 165 f [BGH 08.07.1975 - 2 ARs 181/75]). - BGH, 15.10.1975 - 2 ARs 296/75
Voraussetzungen für die Zuständigkeit einer Strafvollstreckungskammer - …
Auszug aus BGH, 05.10.1988 - 2 ARs 463/88
Das zuständige Gericht wird nämlich auch dann mit der Sache "befaßt" (§ 462 a Abs. 1 Satz 1 StPO), wenn der Antrag bei einem anderen Gericht eingeht, sofern es sich um ein Gericht handelt, das für die Entscheidung zuständig sein kann (BGHSt 26, 214).