Rechtsprechung
   BGH, 05.10.1988 - 2 ARs 463/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,12045
BGH, 05.10.1988 - 2 ARs 463/88 (https://dejure.org/1988,12045)
BGH, Entscheidung vom 05.10.1988 - 2 ARs 463/88 (https://dejure.org/1988,12045)
BGH, Entscheidung vom 05. Oktober 1988 - 2 ARs 463/88 (https://dejure.org/1988,12045)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1988,12045) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Befasstsein eines Gerichts mit einer Sache, wenn ein Antrag bei einem anderen Gericht eingeht, das für die Entscheidung zuständig sein kann

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 08.07.1975 - 2 ARs 181/75

    Anforderungen an die Entscheidung über die Aussetzung der Vollstreckung des

    Auszug aus BGH, 05.10.1988 - 2 ARs 463/88
    An der Zuständigkeit des Landgerichts Bochum hat sich nichts dadurch geändert, daß der Verurteilte am 20. Juli 1988, also nach Antragstellung, in die zum Bezirk des Landgerichts Krefeld gehörende Justizvollzugsanstalt Willich verlegt worden ist (BGHSt 26, 165 f [BGH 08.07.1975 - 2 ARs 181/75]).
  • BGH, 15.10.1975 - 2 ARs 296/75

    Voraussetzungen für die Zuständigkeit einer Strafvollstreckungskammer -

    Auszug aus BGH, 05.10.1988 - 2 ARs 463/88
    Das zuständige Gericht wird nämlich auch dann mit der Sache "befaßt" (§ 462 a Abs. 1 Satz 1 StPO), wenn der Antrag bei einem anderen Gericht eingeht, sofern es sich um ein Gericht handelt, das für die Entscheidung zuständig sein kann (BGHSt 26, 214).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht